AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Renée Heetfeld Fotografie

(Stand 1.6.2017)

Dienstleistungen

Vertragsbedingungen im Rahmen von Dienstleistungen
§1 Geltung / Allgemeines
  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Renée Heetfeld Fotografie durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
    Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Auftragnehmers gelten sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
  2. Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge abzulehnen oder angefangene Aufträge abzubrechen wenn diese nicht seinen ethischen oder moralischen Grundsätzen entsprechen.
  3. “Fotografien”im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia Positive, Negative usw.). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Auftragnehmer gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von §2 Abs.1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
  4. Der Auftragnehmer ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch technischen Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
  5. Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen.
  6. Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Auftragnehmer, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote vom Auftragnehmer sind freibleibend und unverbindlich.
  7. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Erteilung des angebotenen Auftrages zustande.
  8. Die vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen sind vom Kunden zu überprüfen und schriftlich oder durch Zahlung der Terminreservierungsgebühr zu bestätigen.
§2 Nutzungs- und Urheberrecht
  1. Dem Fotograf steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar. Der Auftragnehmer wird sich vom Fotografen das ausschließliche Nutzungsrecht für alle Arten der Nutzung, ob bekannt oder unbekannt, übertragen lassen.
  2. Der Auftragnehmer überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Auftragnehmer. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
  3. Eine kommerzielle/ gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein – gleich welcher Form vorliegend – durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeber oder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.
  4. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über.
  5. Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadensersatz.
  6. Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial digital hochauflösend im Format JPG. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr. Die Mindestanzahl wird durch die Bestätigung des Angebots bestimmt.
  7. Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen schriftlich vereinbart werden.
  8. Der Auftragnehmer darf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung nur nach Absprache mit dem Auftraggeber verwenden.
§3 Vergütung
  1. Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale sowie zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet. Sofern nicht anders vereinbart, ist das Honorar sofort nach Leistungserstellung fällig. Die Rechnungen enthalten keine Mehrwertsteuer. Als Kleinunternehmer führt der Fotograf nach § 19 UstG keine Umsatzsteuer ab und hat deshalb auch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
    Der Fotograf ist als Kleingewerbetreibender auch nicht im Handelsregister eingetragen.
  2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 5 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos Eigentum des Auftragnehmers.
  3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das Honorar des Auftragnehmers, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Auftragnehmer auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Auftragnehmer kein Schaden entstanden ist.
  4. Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber innerhalb 3 Tagen nach Unterzeichnung widerrufen werden, so wird generell eine Aufwandsentschädigung von 30,00 Euro zzgl. Fahrtkosten fällig (Beratung, Telefongebühren, Erstellung Kostenvoranschlag etc.).
    Wenn die hier vereinbarte Leistung vom Auftraggeber storniert wird, wird eine etwaig geleistete Terminreservierungsgebühr nicht zurückerstattet.
  5. Kann der Auftrag seitens des Auftraggebers aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Auftragnehmer auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten. Eine evtl. bereits gezahlte Terminreservierungsgebühr wird vom Fotografen jedoch nicht rückerstattet. Sofern der Auftrag auf Grund höherer Gewalt zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden wird, gilt dieser Vertrag weiterhin, wenn es terminlich für den Auftragnehmer realisierbar ist. Eine Überprüfung / Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Auftragnehmers.
  6. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die evtl. anfallenden Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  7. Tritt der Auftraggeber kurzfristig ( 48 Stunden) vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so sind 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Eine bereits geleistete Terminreservierungsgebühr wird bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Termins nicht erstattet.
  8. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar. Gutscheine sind maximal 1 Jahr ab Ausstellungsdatum gültig.
§4 Haftung / Gefahrübergang
  1. 1. Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Auftragnehmer für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die
    er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
  2. Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  3. Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen auf eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
  4. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  5. Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und / oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des beauftragten Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden zurückerstattet wenn der Auftragnehmer den Fototermin nicht wahrnehmen kann.
  6. Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 5 Tagen nach Ablieferung der Bilder beim Auftragnehmer eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mangelfrei angenommen.
  7. Bei Druckerzeugnissen kann es zu farblichen Abweichungen gegenüber dem digitalen Original kommen. Dies ist kein Fehler. Eine Reklamation kann nicht erfolgen.
§5 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.
Desweiteren ist der Auftraggeber damit einverstanden, das der Auftragnehmer ihn telefonisch oder per E-Mail kontaktieren darf, insoweit es den Auftrag betrifft.

§6 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft.
  2. Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Für den Fall das der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Auftragnehmer als Gerichtsstand vereinbart.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, oder werden, oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung, gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt; das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.

Düsseldorf, 01.10.2017                         Renée Heetfeld

.

Partnerseite
Headshots & Businessfotografie
Mitglied bei
Einkaufs-Truempfe Unterrath e.V,
Renee Heetfeld Fotografie hat 5,00 von 5 Sternen 131 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Erfahrungen & Bewertungen zu Renee Heetfeld Fotografie